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Überwachen der Ausführung der
technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den
Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den Leistungsbeschreibungen oder
Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei der Kostenverfolgung
Fachtechnische Abnahmen der
Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen
Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen,
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel